Honorarzahlungsprozess

 

Was gilt es bei der Beauftragung einer Honorarkraft zu beachten?

Seit dem 01.01.2026 ist der neue Honorarzahlungsprozess der Erzdiözese Freiburg für alle Kirchengemeinden und unselbständigen Einrichtungen verpflichtend. Er untergliedert sich in mehrere Teilprozesse, die je nach Sachlage angewendet werden. 
 

Klären Sie die Fragen des Honorareinordnungsprozesses

Mit dem folgenden interaktiven Tool erhalten Sie einen ersten Überblick, wie Sie eine Honorartätigkeit einordnen können
 
Der Einordnungsprozess
Honorarzahlungsprozess bzw. die Einordnung der Honorartätigkeit: In diesem ersten Schritt klären Sie, welcher Teilprozess im konkreten Fall angewendet wird.
Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Unterlagen.
Bitte beachten Sie das verbindliche Vier-Augen-Prinzip bei den entsprechenden Formularen.
  
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Der Kleinbetragsprozess
Die Fragen des Kleinbetragsprozesses sind ebenso im Klicktool integriert. 
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:
  
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Das Honorarfeststellungsverfahren
Die ausführlichen Beschreibungen des Feststellungsverfahren finden Sie hier:
  
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Der Kirchenmusikprozess
Die ausführlichen Beschreibungen des Kirchenmusikprozess finden Sie hier:
  
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