Honorarzahlungsprozess
Was gilt es bei der Beauftragung einer Honorarkraft zu beachten?
Seit dem 01.01.2026 ist der neue Honorarzahlungsprozess der Erzdiözese Freiburg für alle Kirchengemeinden und unselbständigen Einrichtungen verpflichtend. Er untergliedert sich in mehrere Teilprozesse, die je nach Sachlage angewendet werden.
Der Einordnungsprozess
Honorarzahlungsprozess bzw. die Einordnung der Honorartätigkeit: In diesem ersten Schritt klären Sie, welcher Teilprozess im konkreten Fall angewendet wird.
Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Unterlagen.
Bitte beachten Sie das verbindliche Vier-Augen-Prinzip bei den entsprechenden Formularen.


