Gut zu wissen!

 

Verbindliche Standards

Hier finden Sie die Standards, die für das ehrenamtliche Engagement in der Erzdiözese und im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg gelten. 
 
  
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Grenzen achten - Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Grundlagentexte sowie Informationen zu Präventionsschulungen, Materialien und weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zu Anvertrautenschutz und Prävention beim Diözesancaritasverband finden Sie hier.
 
 

Über Geld spricht man - Auslagenerstattung und Finanzen

Auslagen im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements werden erstattet (z. B. Arbeitsmaterial, Verpflegung für eine Veranstaltung sowie Fahrtkosten).  Die Auslagenerstattung erfolgt im Regelfall über eine Banküberweisung und erfordert Belege. 
 
Informationen zur Auszahlung von Honoraren finden Sie hier.
  
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Mit Sicherheit engagiert – Versicherungsschutz im Ehrenamt

Gut versichert im Ehrenamt – hierfür sorgt die Sammelversicherung der Erzdiözese. Die versicherten Leistungen kommen allen zu Gute, die sich innerhalb der Erzdiözese Freiburg ehrenamtlich engagieren. 
 
 

Digital kommunizieren - Daten schützen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller digitalen Tools, die in der neuen Pfarrei zur Verfügung stehen. 
Alles, was Sie zum Thema Datenschutz im Ehrenamt wissen müssen, finden Sie im Merkblatt. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Erzdiözese Freiburg finden Sie hier.
  
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Klartext erwünscht - Beschwerdemöglichkeit für ehrenamtlich Engagierte

 

Lernen lohnt sich - Bildungszeit im Ehrenamt

Die Erzdiözese Freiburg K. d. ö. R. ist anerkannte Trägerin für Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. Ehrenamtliche können für die Teilnahme an bestimmten Fortbildungen Bildungszeit beantragen (bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts). Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Bildungszeit - Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
  
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Kleiner Dank - Geschenke und Bewirtung

Geschenke für ehrenamtlich Engagierte sind eine Möglichkeit, Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Für Geschenke aus besonderem persönlichem Anlass bzw. besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. runder Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind, Dienstjubiläum, Verabschiedung) beträgt die Freigrenze 60 Euro (brutto).
  
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Hier spielt die Musik - Was der GEMA gebührt

Sie möchten ein Konzert veranstalten? Das jährliche Ehrenamtsfest steht vor der Tür? Sie planen eine Adventsfeier für Seniorinnen und Senioren? Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken bei kirchlichen Veranstaltungen.
 
  
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Ausnahmsweise bezahlt - Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung

Kirchliches Ehrenamt erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. In Ausnahmefällen kann die Zahlung einer Aufwandsentschädigung  im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale gewährt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in folgenden Dokumenten:

 

  
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Klarheit gewinnen - Supervision und Coaching für ehrenamtlich Engagierte

Sie haben eine neue Aufgabe im Pfarreirat, Konflikte im Gemeindeteam herausfordernde Situationen in der seelsorgerlichen Begleitung? Supervision und Coaching bieten professionelle Unterstützung, die Ihr Engagement stärken, Konflikte klären und Überlastung vorbeugen kann. In der Handreichung erfahren Sie, welche Angebote es gibt, wie Sie eine geeignete Supervisorin oder einen Coach finden – und wie die Übernahme der Kosten geregelt ist.
Für Ehrenamtliche in Leitungs- bzw. Führungspositionen gibt es bei kurzfristigen aktuellen Anliegen das Angebot Kurz und gut: Online-Coaching.
  
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